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CDU-Kreisverband Lüneburg
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Verwendungszweck
Spende CDU Stadtverband Lüneburg
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Steuerliche Hinweise
Spenden an politische Parteien sind steuerlich begünstigt. Für die Spendenbescheinigung benötigen wir Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift – bitte geben Sie diese im Verwendungszweck an.
Privatpersonen
Spenden von natürlichen Personen können bis zu einem Gesamtumfang von 6.600 € pro Person im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten werden bis zu 13.200 € berücksichtigt.
- Bis zu 3.300 €(bzw. 6.600 € bei Ehegatten) werden nach § 34g EStG direkt von der Steuerschuld abgezogen – und zwar 50 % dieses Betrages.
- Weitere 3.300 € (bzw. 6.600 € bei Ehegatten) können nach § 10b EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Unternehmen
Unternehmensspenden sind grundsätzlich in der Höhe uneingeschränkt möglich. Juristische Personen (AG, GmbH) können Spenden nicht steuerlich geltend machen. Bei Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) können die Spenden anteilig über die einzelnen Gesellschafter in deren Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Transparenz
Ihre Daten werden ausschließlich zur Ausstellung der Spendenbescheinigung verwendet. Spenden werden gemäß den Vorgaben des Parteiengesetzes (PartG) verwendet. Ab einer Spendenhöhe von 10.000 € erfolgt die Veröffentlichung im Rechenschaftsbericht der Partei; Spenden über 50.000 € werden dem Präsidenten des Deutschen Bundestages angezeigt.